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Exportdokumente

Exportdokumente

Das von Ihnen gekaufte Fahrzeug wird im niederländischen Kennzeichenregister zum Export angemeldet. Sie erhalten eine RDW-Ausfuhrerklärung bzw. einen Exportfahrzeugschein mit den Angaben zu Ihrer Person sowie den drei Teilen des niederländischen Kraftfahrzeugbriefs einschließlich Ausfuhrstempel.
Auf einer Ausfuhrerklärung wird kein Exportkennzeichen angegeben, darum müssen Sie das Fahrzeug auf einem Anhänger transportieren. Auf einem Exportfahrzeugschein hingegen ist die Nummer des Exportkennzeichens vermerkt. Mit einem solchen Kennzeichen können Sie das Fahrzeug fahrend (aus eigener Kraft) in das Zielland bringen.